Ausnahme für Geschäftliche Aufzeichnungen
Definition
Eine Ausnahmeregelung gegenüber dem Hörensagen, die Aufzeichnungen über regelmäßig durchgeführte Geschäftstätigkeiten trotz ihres hörensagenhaften Charakters als Beweismittel zulässt, wenn sie zeitnah im normalen Geschäftsablauf von einer sachkundigen Person erstellt und als regelmäßige Praxis geführt wurden.