Ablehnung aus Gründen

- Law & Governance -
Criminal Law Dictionary
Definition
Die Ablehnung aus Gründen ist ein Antrag einer Partei während der Juryauswahl, einen potenziellen Geschworenen aufgrund eines konkreten, darlegbaren Grundes – etwa Befangenheit, Unfähigkeit oder Beziehung zu einer Partei – auszuschließen, der den Geschworenen disqualifiziert, wenn er bestätigt wird.