Plädoyer Nolo Contendere

- Law & Governance -
Criminal Law Dictionary
Definition
Ein Plädoyer mit der wörtlichen Bedeutung 'ich möchte nicht streiten', bei dem der Angeklagte die Anklage weder zugibt noch bestreitet, aber eine Verurteilung und Strafe akzeptiert; strafrechtlich wird es vielfach wie ein Schuldbekenntnis behandelt, während seine Nutzung als Geständnis in zivilrechtlichen Folgeprozessen oft eingeschränkt ist.