Allgemeiner Vorsatz

- Law & Governance -
Criminal Law Dictionary
Definition
Eine Kategorie des mens rea, die besagt, dass der Täter beabsichtigte, die körperliche Handlung (actus reus) vorzunehmen, die den Tatbestand erfüllt, ohne notwendigerweise das genau untersagte Ergebnis oder einen besonderen Zweck anzustreben; im Mittelpunkt steht das willentliche Tun, nicht ein spezielles Ergebnis.