Übertragene Absicht
Definition
Eine Rechtslehre, wonach einem Täter das erforderliche Vorsatzmoment für eine Straftat zugerechnet wird, wenn er eine wissentlich rechtswidrige Handlung gegen eine Person oder Sache richtete, durch Irrtum oder Fehlleitung jedoch denselben untersagten Schaden an einer anderen Person oder Sache verursacht hat; die ursprüngliche Absicht wird auf das eingetretene Ergebnis 'übertragen'.