Verfahren zur Einfrierung von Vermögenswerte N
Definition
Ein rechtlicher und administrativer Maßnahmenkomplex, der die Fähigkeit einer Person oder Einheit vorübergehend einschränkt, über bestimmte Vermögenswerte zu verfügen, diese zu übertragen oder zu veräußern, wenn diese als Erträge aus Straftaten, mit strafbarer Tätigkeit verbunden oder zur Sicherung künftiger Rechtsbehelfe erforderlich verdächtigt werden; typische Elemente umfassen eine rechtliche