Community‑Caretaking‑Doktrin
Definition
Eine Lehre, die anerkennt, dass Polizeikräfte nicht‑investigative, öffentliche‑Sicherheits‑ oder Verwaltungsaufgaben erfüllen – etwa Hilfeleistung oder Beseitigung von Gefahren – und dass unter bestimmten Umständen solche fürsorgerischen Tätigkeiten ohne Durchsuchungsbefehl rechtfertigende Eingriffe oder Sicherstellungen erlauben können, sofern das Handeln vernünftig ist und nicht primär der Ermit