Community‑Policing‑Rat
Definition
Ein lokal verankertes beratendes Gremium aus Polizeivertretern und gesellschaftlichen Stakeholdern, das sich zu Prioritäten, Strategien, Politiken und Partnerschaften für die öffentliche Sicherheit austauscht; in der Regel hat es einen beratenden, konsultativen oder empfehlenden Auftrag und keine operative Befehlsbefugnis.