Lehre von der Öffentlichen Person

Information & Communication Dictionary
Definition
Ein rechtliches Prinzip im Verleumdungsrecht, wonach Personen, die umfassende Bekanntheit erlangt haben, öffentliche Ämter bekleiden, sich freiwillig in öffentliche Kontroversen einbringen oder sonstigen erheblichen Zugang zu wirksamen Kommunikationskanälen besitzen, als »öffentliche Person« gelten; gegen solche Personen ist für einen Erfolg in einer Rufschädigungsklage in der Regel ein höherer Ve