Peering‑Abkommen
Definition
Eine bilaterale oder multilaterale vertragliche Vereinbarung, mit der zwei oder mehr autonome Netzbetreiber vereinbaren, IP‑Traffic direkt nach festgelegten technischen, Routing‑ und kommerziellen Bedingungen auszutauschen (dies kann entgeltfrei oder entgeltpflichtig sein), beschränkt auf den Umfang des ausgetauschten Traffics und die geltenden Richtlinien.