Übergeordnete–Untergeordnete Relation
Definition
Eine richtungsgebundene hierarchische Relation, die anzeigt, dass ein Konzept allgemeiner (breiter) oder spezieller (enger) als ein anderes ist; sie bezeichnet eine unmittelbare taxonomische oder klassifikatorische Ordnung und impliziert nicht notwendigerweise Teil‑Ganzes‑Zugehörigkeit oder transitive Subsumption, sofern nicht eine transitive Form angegeben ist.