Energiearbitrage
Definition
Die operative Praxis, Energiespeicher oder flexible Ressourcen zu nutzen, um Strom bei relativ niedrigen Markt- oder Tarifpreisen zu kaufen (laden/verbrauchen) und bei relativ hohen Preisen zu verkaufen (entladen/Lastreduktion), mit dem Ziel, zeitliche Preisunterschiede zu nutzen, unter Berücksichtigung von Verlusten, Alterung und Transaktionsbeschränkungen.