Struktur–Eigenschaftsbeziehung
Definition
Eine systematische Zuordnung zwischen den strukturellen Merkmalen eines Materials oder Moleküls (Atomanordnung, Bindungen, Morphologie, Defekte) und seinen messbaren physikalischen oder chemischen Eigenschaften (mechanisch, elektrisch, thermisch, optisch, chemische Reaktivität).
Struktur–Eigenschaftsbeziehung
Definition
Eine reproduzierbare, ursächliche Verbindung, wonach die innere Anordnung eines Werkstoffs (Mikrostruktur, Phasenmorphologie, Defekte, Textur und mesoskalige Architektur) dessen makroskopische physikalische, chemische oder mechanische Eigenschaften und Leistungsfähigkeit unter festgelegten Bedingungen quantitativ oder qualitativ bestimmt.