Verlust bei Ausfall (LGD)
Definition
Der Anteil der Forderung, den ein Kreditgeber bei Ausfall voraussichtlich verliert, üblicherweise als Prozentsatz der Aussetzung zum Ausfallzeitpunkt (EAD) angegeben und gleich eins minus erwartete Rückgewinnungsquote nach Abzug der Rückgewinnungskosten.