Ausschuss des Verwaltungsrats
Definition
Eine formelle Untergruppe des Verwaltungsrats, der spezifische Governance-Aufgaben (z. B. Prüfung, Vergütung, Nominierung, Risiko) übertragen werden; eingerichtet, um Fachwissen, Fokus und Effizienz in der Aufsicht zu verbessern, während sie dem gesamten Vorstand rechenschaftspflichtig bleibt.