Diskretionäre Ausgaben
Definition
Staatsausgaben, die bei jeder Umsetzung einer ausdrücklichen legislatorischen Bewilligung oder administrativen Entscheidung bedürfen, im Gegensatz zu automatischen oder leistungsbedingten Ausgaben; typischerweise umfassen sie jährliche Programmbudgets und einmalige Konjunkturmaßnahmen.