Ausbildung zur Gegenseitigen Hilfe
Definition
Geplante, gemeinsame Schulungsmaßnahmen, die Personal aus zwei oder mehr Behörden darauf vorbereiten, zusammen im Rahmen einer Hilfeleistungsvereinbarung zu arbeiten, einschließlich Verfahren, Kommunikationsprotokollen, Rollenverteilung, Sicherheitspraktiken und rechtlichen Einschränkungen.