Einheit für Opferhilfe
Definition
Eine spezialisierte Einheit innerhalb oder in Partnerschaft mit Strafverfolgungsbehörden, die trauma‑informierte, opferzentrierte Unterstützung und Weiterleitungen anbietet, einschließlich Krisenintervention, Interessenvertretung, Information über Rechte und Gerichtsverfahren sowie Koordination mit Sozialdiensten.