Außergewöhnliche Fallklärung

- Defense, Security & Public Safety -
Law Enforcement Dictionary
Definition
Eine Unterkategorie der Fallklärung, bei der Ermittler einen Vorfall als gelöst einstufen, obwohl keine Festnahme oder Anklage erfolgte, weil Umstände außerhalb der Kontrolle der Ermittler konventionelle Maßnahmen ausschließen (z. B. Tod des Tatverdächtigen, Zeugenscheu, Zuständigkeitsbeschränkungen) und diese Einstufung den Richtlinien der Behörde entspricht.