Erscheinen Vor Gericht
Definition
Die Handlung, bei der eine Partei, ein Zeuge, ein Rechtsanwalt oder eine sonst verpflichtete Person physisch oder virtuell zu einer angesetzten Zeit vor einem Gericht erscheint für Anhörungen, Anklageverlesung, Zeugenaussagen, Plädoyers, Strafzumessung oder sonstige gerichtliche Termine, wie im Terminkalender und in den Anordnungen des Gerichts ausgewiesen.