Ziviler Begleitschutz
Definition
Eine begrenzte polizeiliche Präsenz zur Beobachtung, Abschreckung und Dokumentation potenziell eskalierender zivilrechtlicher Begegnungen — etwa zur Abholung von Habe oder bei streitbedingten Treffen — ohne zivilrechtliche Vollstreckung für private Parteien vorzunehmen.