Vereinbarung zur Gegenseitigen Hilfe
Definition
Eine schriftliche, vorab getroffene Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Behörden des öffentlichen Sicherheits- oder Regierungsbereichs, die festlegt, wie Personal, Ausrüstung und andere Ressourcen in Notfällen oder geplanten Einsätzen zwischen Zuständigkeitsbereichen angefordert, bereitgestellt, erstattet und geführt werden.