Beauftragter für Gemeinschaftsvernetzung

- Defense, Security & Public Safety -
Law Enforcement Dictionary
Definition
Ein Beauftragter Für Gemeinschaftsvernetzung ist eine Funktion in der Strafverfolgung, die darauf ausgerichtet ist, Beziehungen aufzubauen, Kommunikation zu erleichtern und Problemlösungen zwischen Polizei und den von ihr betreuten Gemeinschaften zu koordinieren, häufig durch Outreach, Aufklärung und Partnerschaftsprogramme.