Ermittler für Interne Angelegenheiten
Definition
Ein Ermittler Für Interne Angelegenheiten ist ein Beamter, der damit beauftragt ist, Vorwürfe von Fehlverhalten, Korruption, Richtlinienverstößen und schweren Verstößen gegen die berufliche Ethik durch Polizeipersonal entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu klären, Befragungen durchzuführen, Beweise zu sichern und disziplinarische oder administrative Maßnahmen vorzuschlagen.