Eigentumssachbearbeiter
Definition
Ein Eigentumssachbearbeiter verwaltet administrativ aufgefundene, wiedergefundene oder abgegebene Gegenstände, die nicht forensisch untersucht werden, einschließlich Aufnahme, Klassifizierung, Lagerung, Eigentümerbenachrichtigung, Verwertung und Koordination von Versteigerungen oder Rückgaben nach Vorschrift und Gesetz.