Einreichung Ergänzender Beweismittel für Freiwillige Ausreise
Definition
Das Nachreichen zusätzlicher Dokumente, Akten oder sonstiger Beweismittel nach der Erstvorlage eines Antrags auf freiwillige Ausreise, mit dem Ziel, die Anspruchsvoraussetzungen zu untermauern, Mängel zu beheben oder auf Behördenanfragen zu reagieren.