Strafrechtliche Ausnahmeregelung (Einwanderung)
Definition
Eine ermessensabhängige migrationsrechtliche Erleichterung, die bestimmte Ausschluss- oder Ausweisungsgründe aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen oder strafrechtlichen Verhaltens entschuldigt und berechtigten Personen den Erhalt eines Visums oder die Statusanpassung trotz dieser strafrechtlichen Gründe ermöglicht.