Verwaltungsberufung
Definition
Ein verfahrensspezifischer Antrag an eine höhere administrative Stelle, eine untere Verwaltungsentscheidung im Einwanderungsbereich zu überprüfen; er richtet sich typischerweise gegen tatsächliche Feststellungen, rechtliche Schlussfolgerungen oder pflichtwidrige Ermessensentscheidungen innerhalb der Verwaltungs‑Hierarchie.