Ausschluss Wegen Vorheriger Ansiedlung
Definition
Eine rechtliche Ausschlussvorschrift für den Flüchtlingsschutz oder bestimmte Asylhilfen, wenn ein Antragsteller bereits in einem anderen Land mit dauerhaften Schutzmöglichkeiten oder dauerhafter Ansiedlung wiederangesiedelt wurde und dort Schutz hatte.