Überweisung an das Asylamt
Definition
Ein verfahrensrechtlicher Übergang, bei dem ein Asylamt, nachdem es einen Asylantrag erhalten oder geprüft hat, die Sache an einen Einwanderungsrichter oder ein anderes entscheidungsbefugtes Gremium verweist — üblich, wenn der Antragsteller sich in Abschiebungsverfahren befindet, der Asylbeamte keine Zuständigkeit zur Gewährung von Schutz hat oder eine Verweisung rechtlich geboten erscheint.