Defensives Asyl
Definition
Ein Asylantrag, den eine Person als Verteidigung im Rahmen eines Abschiebungsverfahrens vor einem Einwanderungsgericht geltend macht, wobei der Antragsteller Schutz vor Verfolgung, Folter oder sonstiger qualifizierender Gefährdung sucht, als Reaktion auf einen behördlichen Aufhebungs- oder Ausweisungsbescheid, statt eine affirmative Asylantragstellung außerhalb des Verfahrens zu wählen.