Zeugen- oder Informantenvisum
Definition
Eine Kategorie eines nicht‑immigrantischen Visums, das an Personen erteilt wird, die materielle Zeugenaussagen, Beweismittel oder andauernde Zusammenarbeit mit Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden in straf- oder sicherheitsrelevanten Ermittlungen leisten, sofern die Anwesenheit des Antragstellers im Aufnahmeland für Untersuchung oder Strafverfolgung erforderlich ist.