J-2-Visum

- Law & Governance -
Immigration Law Dictionary
Definition
Ein nicht‑immigratorisches Abhängigkeitsvisum, das dem Ehepartner und den unverheirateten minderjährigen Kindern eines J‑1‑Austauschbesuchers erteilt wird und ihnen ermöglicht, den J‑1‑Inhaber während der Dauer des Austauschprogramms zu begleiten oder sich ihm anzuschließen; die Rechte des Abhängigen ergeben sich derivativ aus dem Status des Hauptberechtigten.