Visum D
Definition
Ein nationales Langzeit‑Einreisevisum (häufig als 'D' bezeichnet), das von einem einzelnen Staat erteilt wird, um die erstmalige Einreise für Aufenthalte zu ermöglichen, die die Kurzaufenthaltsgrenzen überschreiten; es ist in der Regel das Instrument, mit dem Personen zur Aufnahme von Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung einreisen, um anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.