Selective Service-Konformität (Einbürgerung)
Definition
Die Erfüllung oder rechtmäßige Befreiung des Antragstellers von gesetzlichen Pflichten zur Registrierung beim nationalen Selective Service-System, wenn eine solche Registrierung eine Bedingung oder ein Faktor bei der Prüfung der Einbürgerungsberechtigung darstellt.