Sekundäre Kontrolle
Definition
Eine zusätzliche, detailliertere Überprüfung durch Einwanderungs- oder Grenzbeamte nach der ersten (primären) Begegnung an einem Einreiseort; sie kann längere Befragungen, Dokumentenprüfungen, biometrische Kontrollen, Durchsuchungen von Gepäck und Weiterleitungen an Fachstellen für rechtliche, gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bewertungen umfassen.