Inspektion am Einreiseort
Definition
Das Bündel von Verfahren, die an ausgewiesenen Einreiseorten – Flughäfen, Seehäfen und Straßen-Grenzübergängen – durchgeführt werden, bei denen Einwanderungsbeamte ankommende Personen und Waren prüfen, um die Zulässigkeit festzustellen, Kontrollen durchzusetzen und ihre gesetzlichen Inspektionspflichten anzuwenden.