Ausnahme für Geschützte Kommunikation
Definition
Eine eng begrenzte rechtliche Ausnahme in einer Schutzanordnung oder Kontaktverbotsverfügung, die bestimmte, namentlich genannte Mitteilungen erlaubt, die sonst verboten wären, typischerweise für Sicherheits-, rechtliche oder Wohlfahrtszwecke (z. B.