Vorladung zur Vorlage von Urkunden (Familienrecht)
Definition
Ein gerichtliches oder autorisiertes Verfahren, das eine Person oder Einrichtung zwingt, bestimmte Dokumente, Aufzeichnungen oder materielle Beweismittel in einem familienrechtlichen Verfahren vorzulegen; richtet sich häufig an Aktenverwahrer statt an Zeugen persönlich.