Konferenz zur Fallverwaltung (Familie)
Definition
Eine angesetzte Verhandlung in einem familienrechtlichen Verfahren, bei der Richter oder Verfahrensbeauftragte und die Parteien (bzw. deren Rechtsvertreter) Fragen zum Fortgang des Verfahrens erörtern — Fristen, Beweisaufnahme, Gutachten, Vergleichsoptionen, alternative Streitbeilegung und Ressourcen für die Prozessvorbereitung.