Widerklage (Familie)
Definition
Eine Widerklage ist ein Schriftsatz des Antragsgegners im selben familienrechtlichen Verfahren, mit dem dieser eigenständige Ansprüche gegen den Antragsteller geltend macht und unabhängige Rechtsbehelfe (z. B. Hauptsorgerecht, Unterhaltsanspruch, Vermögensansprüche) verfolgt, die sonst gesondert hätten erhoben werden müssen.