Plenäre Vormundschaft
Definition
Eine Form der Vormundschaft, bei der das Gericht dem Vormund umfassende oder vollständige Befugnisse zur Entscheidung über nahezu alle persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten eines Erwachsenen überträgt und damit das Urteil des Vormunds weitgehend an die Stelle der Entscheidung der betroffenen Person setzt.