Feststellung Angemessener Bemühungen
Definition
Eine gerichtliche Feststellung, dass die Kinderschutzbehörde den gesetzlich geforderten Grad an Bemühungen – faktisch dokumentiert und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend – unternommen hat, um eine Inobhutnahme zu verhindern oder eine Wiedereingliederung zu erreichen, je nach Verfahrensstand und geltendem Standard.