Anhörung zur Maßnahmenfestlegung (Abhängigkeit)
Definition
Eine Gerichtsanhörung nach der Adjudikation in einem Abhängigkeitsverfahren, in der der Richter die geeigneten Maßnahmen zur Versorgung des Kindes und für familienbezogene Dienstleistungen festlegt — einschließlich Unterbringung, Besuchsregelungen, Dienstplänen, Aufsicht oder Maßnahmen zur Wiedervereinigung — zur Gewährleistung von Sicherheit und Permanenz des Kindes.