Epstein-Gutschriften
Definition
Eine durch Rechtsprechung entwickelte Gutschrift, die dem Anteil eines Ehegatten gutgeschrieben wird, um vorherige Sonderbeiträge oder sonstige billige Ausgleichspositionen in Bezug auf Wertermittlung und Zeitpunkt zu berücksichtigen; benannt nach dem Urteil, das die Gutschrift herausgearbeitet hat; Anwendung und Berechnungsformel variieren nach Rechtsordnung und Sachverhalt.