Goodwill (Unternehmensbewertung)
Definition
Der immaterielle Mehrwert eines Unternehmens über den beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte hinaus, der Reputation, Kundenbeziehungen, erwartete zukünftige Erträge und sonstige nicht identifizierbare immaterielle Werte repräsentiert; im Scheidungsrecht ist die Zuordnung zwischen persönlichem und Unternehmens‑Goodwill entscheidend.