Behörde für Unterhaltsvollstreckung
Definition
Eine staatliche Einheit oder benanntes Amt, das dafür zuständig ist, Unterhaltsansprüche festzustellen, zu ändern, Zahlungspflichtige zu lokalisieren und Kindes- und Ehegattenunterhalt durch administrative Maßnahmen, interstaatliche Zusammenarbeit und gerichtliche Verfahren durchzusetzen.