Zusammenleben (Unterhaltswirkung)
Definition
Das rechtliche Konzept, dass die neue Wohngemeinschaft oder Partnerschaft eines Empfängers die Unterhaltsverpflichtungen beeinflussen kann — unter Umständen Reduzierung, Aussetzung oder Beendigung des Unterhalts je nach gesetzlichen Regeln und Art der Beziehung.