Verfahrenspfleger (Guardian Ad Litem)
Definition
Eine vom Gericht bestellte Person – häufig ein Rechtsanwalt, Sozialarbeiter oder ein speziell geschulter Vormund – die beauftragt wird, die rechtlichen und praktischen Interessen eines Kindes während eines Gerichtsverfahrens zu vertreten, zu schützen oder zu untersuchen; die genauen Aufgaben (Advokatur, Ermittlung, Empfehlung oder Beratung) variieren je nach Gerichtsbarkeit und Beschluss.