Vereinbarte Entscheidung (Familienrecht)
Definition
Eine gerichtliche Entscheidung, die die von den Parteien ausgehandelte Vereinbarung über ein oder mehrere familienrechtliche Fragen (z. B. Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung) übernimmt und als Urteil niederschreibt, sodass die Bestimmungen gerichtliche Durchsetzbarkeit erlangen.